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Barrierefreiheit

Zuletzt aktualisiert am

Option Way setzt sich dafür ein, seine digitalen Dienste zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 und den europäischen Barrierefreiheitsanforderungen für Online-Handels- und Personenbeförderungsdienste (Richtlinie (EU) 2019/882).

Diese Seite bündelt die Erklärung zur Barrierefreiheit, den Mehrjahresplan zur Barrierefreiheit und den jährlichen Aktionsplan für die von Option Way veröffentlichten digitalen Dienste.

1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Konformitätsstatus

Die digitalen Dienste von Option Way werden als nicht konform mit dem französischen Référentiel général d'amélioration de l'accessibilité (RGAA), Version 4.1.2, eingestuft.

Diese Erklärung ist vorläufig: Das Konformitätsaudit läuft noch, und es wurde bisher keine Konformitätsrate gemessen. Solange kein abgeschlossenes Audit vorliegt, gilt standardmäßig der Status „nicht konform“; er nimmt das tatsächliche Barrierefreiheitsniveau der Dienste, das das Audit ermitteln wird, nicht vorweg.

Diese Seite wird nach Abschluss der Bewertung aktualisiert, um die vollständige Erklärung zur Barrierefreiheit aufzunehmen: überarbeiteter Konformitätsstatus anhand der gemessenen Rate, Liste der nicht barrierefreien Inhalte, etwaige Ausnahmen und Testumgebung.

Voraussichtlicher Zeitplan

  1. Abschluss des RGAA-Audits
  2. Ab dem 9. November 2026Umsetzung vorrangiger Korrekturmaßnahmen
  3. Veröffentlichung der vollständigen Erklärung zur Barrierefreiheit

Verwendete Technologien

Die digitalen Dienste von Option Way basieren auf folgenden Technologien: HTML5, CSS, JavaScript (Vue.js und Nuxt), SVG und WAI-ARIA.

Erstellung dieser Erklärung

Diese vorläufige Erklärung wurde am 31. August 2026 erstellt. Sie wird nach Abschluss des RGAA-Audits aktualisiert und danach mindestens alle drei Jahre, bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder innerhalb von 18 Monaten nach Veröffentlichung einer neuen Version des Referenzrahmens überprüft.

2. Mehrjahresplan zur Barrierefreiheit 2026-2028

Grundsätze der Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ist Teil der Strategie von Option Way: Jede Person soll unabhängig von einer etwaigen Behinderung in der Lage sein, über unsere digitalen Dienste einen Flug zu suchen, zu vergleichen und zu buchen. Dieser Anspruch spiegelt sich in folgenden Verpflichtungen für den Zeitraum 2026-2028 wider:

  • ein möglichst hohes Maß an RGAA-Konformität erreichen und aufrechterhalten, mit dem Ziel einer bis Ende 2028 vollständig oder weitgehend konformen Website;
  • Barrierefreiheit von Beginn an in die Konzeption neuer Funktionen und jedes neuen Nutzerpfads integrieren („accessibility by design“);
  • jede Meldung eines Nutzers mit Behinderung vorrangig behandeln.

Steuerung und Ressourcen

  • Ansprechpartner für digitale Barrierefreiheit: Option Way, erreichbar unter rgaa@optionway.com .
  • Das Produkt- und Entwicklungsteam hat am 9. Oktober 2025 an einer Sensibilisierung und Schulung zur Barrierefreiheit teilgenommen; weitere Schulungsmaßnahmen sind über die Laufzeit des Plans hinweg vorgesehen.
  • Externe Kompetenzen (Audit, RGAA-Expertise) werden bei Bedarf hinzugezogen.

Geltungsbereich

Dieser Plan umfasst sämtliche von Option Way veröffentlichten digitalen Dienste:

  • die Website optionway.com, auf der Option Way Reisenden direkt die Flugsuche und -buchung anbietet;
  • die Such- und Buchungsmaschine, die unseren Partnern zur Verfügung gestellt und unter deren eigener Marke (White Label) mit dem Hinweis „powered by Option Way“ bereitgestellt wird.

Bei diesen White-Label-Websites wird die Verantwortung geteilt: Option Way ist für die Barrierefreiheit der Buchungsmaschine und der von ihr erzeugten Nutzerpfade verantwortlich; der Herausgeber der Partnerwebsite ist für die Barrierefreiheit der umgebenden Seiten verantwortlich und veröffentlicht seine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit.

Änderungen des Geltungsbereichs (neue Dienste, neue Anwendungen, neue Partner) werden bei den jährlichen Aktualisierungen dieses Plans berücksichtigt.

Berücksichtigung bei Projekten und Beschaffung

  • Barrierefreiheitsanforderungen (RGAA / EN 301 549) werden in die Spezifikationen neuer Entwicklungen integriert.
  • Barrierefreiheit wird bei der Auswahl von Dienstleistern und Drittlösungen (Widgets, Zahlungstools, von Partnern bereitgestellte Inhalte) berücksichtigt, soweit diese Dritten dies zulassen.

Kontrolle und Aufrechterhaltung des Barrierefreiheitsniveaus

  • Vollständiges RGAA-Audit an einer repräsentativen Stichprobe von Seiten, einschließlich mindestens eines unter Partnermarke bereitgestellten Buchungspfads, gefolgt von einem Gegenaudit nach wesentlichen Korrekturen.
  • In die Abnahme wesentlicher Website-Änderungen integrierte Barrierefreiheitstests.
  • Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit nach jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle drei Jahre.

Dieser Plan umfasst den Zeitraum 2026-2028. Er wird jährlich in einem jährlichen Aktionsplan konkretisiert und mindestens einmal jährlich aktualisiert.

3. Jährlicher Aktionsplan 2026

Jährlicher Aktionsplan 2026: Maßnahmen, Fristen und Fortschrittsstatus
MaßnahmeFristStatus
Veröffentlichung dieser Seite (vorläufige Erklärung, Mehrjahresplan, Aktionsplan)
Erledigt
Durchführung des RGAA-4.1.2-Audits an der repräsentativen Seitenstichprobe, unter eigener Marke und unter Partnermarke
Laufend
Korrektur der durch das Audit festgestellten blockierenden oder schwerwiegenden NichtkonformitätenAb dem 9. November 2026
Bevorstehend
Veröffentlichung der vollständigen Erklärung zur Barrierefreiheit (Konformitätsrate, nicht barrierefreie Inhalte)
Bevorstehend

Dieser Plan wird im Laufe des Jahres anhand der Auditergebnisse aktualisiert.

4. Ein Problem melden

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website haben, können Sie Option Way kontaktieren, um an eine barrierefreie Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten:

Per E-Mail: rgaa@optionway.com

Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von 5 Werktagen zu antworten.

5. Rechtsbehelfe

Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet haben und mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Défenseur des droits (französischer Bürgerbeauftragter) wenden:

Diese Seite wurde am 31. August 2026 veröffentlicht und wird nach Abschluss des RGAA-Audits aktualisiert.